Gesetzliche Fristen nach § 622 BGB (de.calczen.com)
Ihre Berechnungsergebnisse:
Betriebszugehörigkeit
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Gesetzliche Kündigungsfrist
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Frühestmögliches Vertragsende
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* Gilt für gesetzliche Regelungen. Einzelvertragliche Vereinbarungen können abweichen.
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf § 622 BGB. Für Arbeitnehmer beträgt die Grundregel 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Die verlängerten Fristen gelten gesetzlich primär für die Kündigung durch den Arbeitgeber. In vielen Arbeitsverträgen ist jedoch vereinbart, dass diese Fristen für beide Seiten gelten.