Gesetzlicher Mindesturlaub (Deutschland)
Hinweis: Gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Dies entspricht 4 Wochen pro Jahr. Tarifverträge oder Arbeitsverträge bieten oft mehr Tage (z.B. 25–30 Tage).