Ermitteln Sie den Geldwert Ihres nicht genutzten Resturlaubs nach dem Austritt aus einem Arbeitsverhältnis.
Hinweis: Gemäß § 11 BUrlG basiert die Berechnung auf dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (1 Quartal). Dieser Bruttobetrag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.