In Deutschland ist dies klar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Ziel ist es, die Zahlungsmoral zu stärken. Niemand soll davon profitieren, Rechnungen erst Monate später zu begleichen. Aber wie hoch diese Zinsen ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – vor allem davon, ob du als Privatperson oder als Unternehmen handelst.
Der Anspruch auf Verzugszinsen entsteht automatisch mit dem Eintritt des Verzugs. Du musst also theoretisch nicht einmal eine Mahnung schreiben, wenn ein fester Zahlungstermin (z. B. "zahlbar bis zum 15. des Monats") vereinbart wurde und dieser verstrichen ist.