Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass jeder Arbeitnehmer bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Geldzahlung hat. Die Wahrheit ist etwas komplizierter. In den meisten Fällen ist die Abfindung das Ergebnis eines Vergleichs oder einer Verhandlung. Man zahlt dir quasi ein „Schmerzensgeld“ dafür, dass du auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest und das Unternehmen friedlich verlässt.
Dennoch gibt es Situationen, in denen der Anspruch klarer ist. Das betrifft vor allem betriebsbedingte Kündigungen nach